Dienstag, 16. Juni 2020
Musteranleitungen ...
Dienstag, 15. Oktober 2019
Bilder aus Museen und was für Hürden es bei der Veröffentlichung gibt.
Es gibt diverse Beiträge auf meinem Blog/Homepage, wo ich die Rekonstruktion einer historischen Borte veröffentliche. In den Beiträgen veröffentliche ich oft auch ein Foto von der Originalborte. Meistens haben diese Bilder einem Rahmen, dort gebe ich an, aus welchem Museum die Borte ist und wer fotografiert hat.
Wenn dann jemand anders eine weitere Rekonstruktion genau dieser historischen Borte veröffentlicht, dann freue ich mich darüber, aber nicht, wenn er mein Bild von der Originalborte verwendet (oft ist dann der Rahmen mit den Ursprungsangaben ‚verschwunden‘). Derjenige hat nicht lange Freude an dem Bild, weil ich dagegen vorgehe und verlange, dass die Bilder gelöscht werden. Wer stur ist, macht dann auch schon mal Bekanntschaft mit meinem Rechtsanwalt.
Dienstag, 8. Juli 2014
über den Urheberschutz...
Dem ist nicht so. Wenn man ungefragt Bilder von fremden Seiten verwendet und diese in Netz stellt, dann kann man arg teuer abgemahnt werden.
Selbst wenn man 'freie' Bilder verwendet ist man verpflichte, den Urheber zu nennen, ansonsten kann man abgemahnt werden.
Das Urteil und ein Kommentar dazu kann man hier nachlesen.
Warum scheibe ich dazu?
Weil man mal wieder ein Bild von mir, ohne zu fragen und ohne Urhebervermerk auf einer Website verwendet hat. Und zwar das hier:
Nun, wenn Wikinger eine Borte aus dem 4. Jhd. und dazu noch den ersten (falschen) Rekonstruktionsversuch posten, dann frag ich mich sowieso, was das soll, doch dass sie es noch nicht mal nötig haben zu fragen, ärgert mich schon.
Man kann meine Bilder gerne runterladen, aber eine Veröffentlichung auf einer Website (Fotosammelseiten wie Pinterest ausgenommen) bedarf meiner Zustimmung.
Bei Bildern von Rekonstruktionen mit Hakenkreuzen wird meine Antwort jedoch immer 'Nein' lauten.
Und warum mir das nicht egal ist? Weil ich sowohl in das Weben der Borten, als auch in das Fotografieren verdammt viel Arbeit gesteckt habe und ich es nicht mag, wenn sich jemand mit fremden Federn schmückt.
Nun, ich bin nicht die Person, die sofort zum Anwalt läuft und eine Abmahnung startet, aber ich schicke dann eine unnette Mail, setze darin eine Frist wo das Bild zu löschen ist (nicht nur die Verlinkung auf der Website) und wenn das nicht erfolgt, gibt es eine zweite Mahnung, mit dem Hinweis, dass sich mein Anwalt über leicht verdientes Geld freut.
Bisher ist es noch nie dazu gekommen, dass ich meinen Anwalt einschalten musste und ich hoffe, dass es auch so bleibt. Aber ich habe keine Lust, mich mit Personen abzuplagen, die es nicht nötig haben zu fragen, sondern einfach nehmen.
Edit 09.07.2014 man hat mir netterweise noch einen Link zukommen lassen, der viele Fragen beantwortet
'Wann ist ein Bildzitat erlaubt'
.
Gerne zitiere ich daraus den für mich sehr wichtigen Ausschnit:
'Ein Bildzitat ist nur dann erlaubt, wenn es eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt (so genannte “Belegfunktion”). Das bedeutet, das Bildzitat muss die eigenen Ausführungen stützen. Was wiederum bedeutet, die Ausführungen müssen auch ohne das Bildzitat für sich stehen bleiben können.
Es reicht also nicht lediglich “Seht her, das ist ein hübsches Bild” zu sagen. Vielmehr muss man sich schon mit einem Thema auseinandersetzen, wie zum Beispiel bei Filmkritiken oder Zeitschriftenbesprechungen.'
Das bedeutet für mich, dass ich Bilder von historischen Borten, die nur in einem einzigen Buch veröffentlicht wurde, mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen, veröffentlichen kann, da sie als 'Beleg' für meine Rekonstruktionen dienen.
Aber nur weil ich ein gutes Bild von einem broschiertem Band auf meiner Seite habe, kann man es nicht als 'hübsches' Beispiel ohne mich zu fragen auf einer anderen Website veröffentlichen.
Auch ich habe noch einiges zu verbessern...
Edit 06.03.2015 Damit ich den Link zum Urheberecht und Musterschutz am Beispiel von Strickanleitungen nicht verlege, ist er jetzt
hier.
Das alles ist meine ganz persönliche Meinung, die aber nicht durch ein Studium oder ähnliches abgesichert wurde. Wer meint, sich bei Problemen auf diesen Blogeintrag berufen zu müssen, ist selber schuld, denn ich übernehme hier überhaupt keine Haftung.
Es reicht also nicht lediglich “Seht her, das ist ein hübsches Bild” zu sagen. Vielmehr muss man sich schon mit einem Thema auseinandersetzen, wie zum Beispiel bei Filmkritiken oder Zeitschriftenbesprechungen. Folgende Zitatzwecke sind daher nicht ausreichend:
- See more at: http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/#sthash.LNCKzb8e.dpuf
Es reicht also nicht lediglich “Seht her, das ist ein hübsches Bild” zu sagen. Vielmehr muss man sich schon mit einem Thema auseinandersetzen, wie zum Beispiel bei Filmkritiken oder Zeitschriftenbesprechungen. Folgende Zitatzwecke sind daher nicht ausreichend:
- See more at: http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/#sthash.LNCKzb8e.dpuf
Es reicht also nicht lediglich “Seht her, das ist ein hübsches Bild” zu sagen. Vielmehr muss man sich schon mit einem Thema auseinandersetzen, wie zum Beispiel bei Filmkritiken oder Zeitschriftenbesprechungen. Folgende Zitatzwecke sind daher nicht ausreichend:
- See more at: http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/#sthash.LNCKzb8e.dpuf
Samstag, 29. März 2014
Die Verwendung von Hakenkreuzen bei historischen Brettchenwebereien in der Bundesrepublik Deutschland
In diesem Fall ist es der §86 des Strafgesetzbuch.
Den kompletten Text kann man hier nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
Verbotene Zeichen im Sinne dieses Gesetzes kann man hier finden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen
Dazu gehören auch 'zum verwechseln ähnliche Kennzeichen'
Ich zitiere den Link: 'Nach der ständigen Rechtsprechung bedeutet „zum Verwechseln ähnlich“, dass ein „nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender“ Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt. Dabei ist unerheblich, ob das fragliche Symbol bekannt oder unbekannt ist.'
Darum zieht auch das Argument 'eine Swastika ist etwas ganz anderes', nicht.


