Dienstag, 8. Juli 2014

über den Urheberschutz...

Es mag ja immer noch Personen geben, die glauben, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, wo man sich frei bedienen kann und Bilder, die im Netz sind, zur freien Verfügung stehen.

Dem ist nicht so. Wenn man ungefragt Bilder von fremden Seiten verwendet und diese in Netz stellt, dann kann man arg teuer abgemahnt werden.

Selbst wenn man 'freie' Bilder verwendet ist man verpflichte, den Urheber zu nennen, ansonsten kann man abgemahnt werden.

Das Urteil und ein Kommentar dazu kann man hier nachlesen.

Warum scheibe ich dazu?
Weil man mal wieder ein Bild von mir, ohne zu fragen und ohne Urhebervermerk auf einer Website verwendet hat. Und zwar das hier:


Nun, wenn Wikinger eine Borte aus dem 4. Jhd. und dazu noch den ersten (falschen) Rekonstruktionsversuch posten, dann frag ich mich sowieso, was das soll, doch dass sie es noch nicht mal nötig haben zu fragen, ärgert mich schon.


Man kann meine Bilder gerne runterladen, aber eine Veröffentlichung auf einer Website (Fotosammelseiten wie Pinterest ausgenommen) bedarf meiner Zustimmung.


Bei Bildern von Rekonstruktionen mit Hakenkreuzen wird meine Antwort jedoch immer 'Nein' lauten.


Und warum mir das nicht egal ist? Weil ich sowohl in das Weben der Borten, als auch in das Fotografieren verdammt viel Arbeit gesteckt habe und ich es nicht mag, wenn sich jemand mit fremden Federn schmückt. 


Nun, ich bin nicht die Person, die sofort zum Anwalt läuft und eine Abmahnung startet, aber ich schicke dann eine unnette Mail, setze darin eine Frist wo das Bild zu löschen ist (nicht nur die Verlinkung auf der Website) und wenn das nicht erfolgt, gibt es eine zweite Mahnung, mit dem Hinweis, dass sich mein Anwalt über leicht verdientes Geld freut.
Bisher ist es noch nie dazu gekommen, dass ich meinen Anwalt einschalten musste und ich hoffe, dass es auch so bleibt. Aber ich habe keine Lust, mich mit Personen abzuplagen, die es nicht nötig haben zu fragen, sondern einfach nehmen.

Edit 09.07.2014 man hat mir netterweise noch einen Link zukommen lassen, der viele Fragen beantwortet 'Wann ist ein Bildzitat erlaubt' .


Gerne zitiere ich daraus den für mich sehr wichtigen Ausschnit:


'Ein Bildzitat ist nur dann erlaubt, wenn es eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt (so genannte “Belegfunktion”). Das bedeutet, das Bildzitat muss die eigenen Ausführungen stützen. Was wiederum bedeutet, die Ausführungen müssen auch ohne das Bildzitat für sich stehen bleiben können.
 

Es reicht also nicht lediglich “Seht her, das ist ein hübsches Bild” zu sagen. Vielmehr muss man sich schon mit einem Thema auseinandersetzen, wie zum Beispiel bei Filmkritiken oder Zeitschriftenbesprechungen.'

 
Das bedeutet für mich, dass ich Bilder von historischen Borten, die nur in einem einzigen Buch veröffentlicht wurde, mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen, veröffentlichen kann, da sie als 'Beleg' für meine Rekonstruktionen dienen.
Aber nur weil ich ein gutes Bild von einem broschiertem Band auf meiner Seite habe, kann man es nicht als 'hübsches' Beispiel ohne mich zu fragen auf einer anderen Website veröffentlichen.

Auch ich habe noch einiges zu verbessern... 


Edit 06.03.2015 Damit ich den Link zum Urheberecht und Musterschutz am Beispiel von Strickanleitungen nicht verlege, ist er jetzt hier.

Das alles ist meine ganz persönliche Meinung, die aber nicht durch ein Studium oder ähnliches abgesichert wurde. Wer meint, sich bei Problemen auf diesen Blogeintrag berufen zu müssen, ist selber schuld, denn ich übernehme hier überhaupt keine Haftung.  

Ein Bildzitat ist nur dann erlaubt, wenn es eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt (so genannte “Belegfunktion”). Das bedeutet, das Bildzitat muss die eigenen Ausführungen stützen. Was wiederum bedeutet, die Ausführungen müssen auch ohne das Bildzitat für sich stehen bleiben können.
Es reicht also nicht lediglich “Seht her, das ist ein hübsches Bild” zu sagen. Vielmehr muss man sich schon mit einem Thema auseinandersetzen, wie zum Beispiel bei Filmkritiken oder Zeitschriftenbesprechungen. Folgende Zitatzwecke sind daher nicht ausreichend:
- See more at: http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/#sthash.LNCKzb8e.dpuf
Ein Bildzitat ist nur dann erlaubt, wenn es eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt (so genannte “Belegfunktion”). Das bedeutet, das Bildzitat muss die eigenen Ausführungen stützen. Was wiederum bedeutet, die Ausführungen müssen auch ohne das Bildzitat für sich stehen bleiben können.
Es reicht also nicht lediglich “Seht her, das ist ein hübsches Bild” zu sagen. Vielmehr muss man sich schon mit einem Thema auseinandersetzen, wie zum Beispiel bei Filmkritiken oder Zeitschriftenbesprechungen. Folgende Zitatzwecke sind daher nicht ausreichend:
- See more at: http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/#sthash.LNCKzb8e.dpuf
Ein Bildzitat ist nur dann erlaubt, wenn es eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt (so genannte “Belegfunktion”). Das bedeutet, das Bildzitat muss die eigenen Ausführungen stützen. Was wiederum bedeutet, die Ausführungen müssen auch ohne das Bildzitat für sich stehen bleiben können.
Es reicht also nicht lediglich “Seht her, das ist ein hübsches Bild” zu sagen. Vielmehr muss man sich schon mit einem Thema auseinandersetzen, wie zum Beispiel bei Filmkritiken oder Zeitschriftenbesprechungen. Folgende Zitatzwecke sind daher nicht ausreichend:
- See more at: http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/#sthash.LNCKzb8e.dpuf
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