Auch wenn viele Hakenkreuze als Swastiken, Sonnenräder oder ähnliches bezeichnen, so ändert es nichts daran, dass es im rechtlichen Sinne Hakenkreuze sind. Und die Verwendung (besser gesagt die Nicht-Verwendung) derer ist in der Bundesrepublik Deutschland ganz genau durch Gesetze geregelt.
In diesem Fall ist es der §86 des Strafgesetzbuch.
Den kompletten Text kann man hier nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
Verbotene Zeichen im Sinne dieses Gesetzes kann man hier finden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen
Dazu gehören auch 'zum verwechseln ähnliche Kennzeichen'
Ich zitiere den Link: 'Nach der ständigen Rechtsprechung bedeutet „zum Verwechseln ähnlich“,
dass ein „nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender“
Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt. Dabei ist unerheblich, ob das fragliche Symbol bekannt oder unbekannt ist.'
Darum zieht auch das Argument 'eine Swastika ist etwas ganz anderes', nicht.
Dass ich Brettchenwebereien mit Hakenkreuze überhaupt weben darf, verdanke ich folgendem Absatz:
Die
Ausnahme: '(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die
Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr
verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der
Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des
Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.'
Damit kann ich historische Borten nachweben und auf musealen Veranstaltungen zeigen. Jedoch kläre ich vorher mit dem Veranstalter ab, ob das auch gewünscht ist. Dabei achte ich darauf, dass ich immer die passende Literatur zur Hand habe und Hakenkreuze nicht überproportional zur jeweiligen Zeit vertreten sind.
Ob ein 'Mittelaltermarkt' oder eine ähnlich Veranstaltung in dem Rahmen der 'staatsbürgerlichen Aufklärung' fällt, bezweifel ich persönlich, aber das muss jeder für sich entscheiden. Ein Urteil dazu gibt es meines Wissens nicht.
Viel
wichtiger ist aber folgendes: (1) Wer Propagandamittel (Inhalt
gekürzt, kann man im oben stehenden Link nachlesen) im Inland
verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt,
vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich
zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Das heißt für mich, dass ich für niemanden eine
Borte mit Hakenkreuz webe, noch die Muster, die ich dazu entwickelt
habe, herausgebe. Weder verschenke ich es, noch tausche ich sowas und
verkaufen an Privatpersonen geht überhaupt nicht. Das ist nun mal in Deutschland verboten und ich habe nicht die geringste Lust, deswegen Ärger zu bekommen.
Dass Handwerker aus den Nachbarländern damit keine Probleme haben, weil dort die entsprechenden Gesetzte nicht existieren, ist toll, aber bevor man dort etwas bestellt sollte man berücksichtigen, dass auch die Einfuhr nicht legal ist...
Ob man jetzt wirklich an seine
Klamotte Hakenkreuze packt, sollte man selbst wissen. Ich habe die
Erfahrung gemacht, dass man ganz schnell Freunde haben kann, die man
nicht braucht und besonders mit der älteren Generation, bei der dieses
Zeichen noch sehr lebendig ist, viel zu lange Diskussionen führen muss.
Auf
Märkten ist es deswegen ein 'No go' und auf musealen Veranstaltungen
zeige ich ich nur nach Absprache mit den Veranstaltern.
Damit bin ich gut gefahren und vermeide Stress.
Das alles ist meine ganz persönliche Meinung, die aber nicht durch ein Studium oder ähnliches abgesichert wurde. Wer meint, sich bei Problemen auf diesen Blogeintrag berufen zu müssen, ist selber schuld, denn ich übernehme hier überhaupt keine Haftung.
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